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AGBs

Geschäftsbedingungen der Frühlingshotel GmbH (im Text Hotel genannt)

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2. Die Preise bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3. Reservierungen - auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist - die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 20% des vereinbarten Preises.

5. a) Das Hotel wird Weckaufträge mit größter Sorgfalt ausführen.

b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt.

Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.

c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) bis c) ist ausgeschlossen.

6. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik oder ähnliches) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.

7. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

8. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

10. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

11. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziffer 4 der Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und die angemessene Vergütung) entsprechend.

12. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

13. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,00 geschuldet.

14. Die Nutzung vom Hotel zur Verfügung gestellten Hotelparkplätzen / Garagenplätzen – auch die gebührenpflichtige – erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

Das Hotel haftet nicht für Schäden am oder im Fahrzeug des Kunden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Ort des Hotels.

16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieser die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen. Stand: 01/2006